Verfahrensweise/Verordnung/Kosten
1. Untersuchung durch den Arzt und Ausstellung einer Heilmittelverordnung (Rezept) bei Behandlungsbedarf durch unterschiedliche Fachbereiche:
z. B.
– Hausarzt
– Kinderarzt
– Zahnarzt und Kieferorthopäde
– HNO-Arzt und Phoniater
– Neurologe, Psychiater
– Überweisungen durch das SPZ oder nach Schuleingangsuntersuchung
2. Vereinbarung eines Termins, persönlich, telefonisch oder per E-Mail
Möglichkeiten der:
– Therapie in der logopädischen Praxis
– Therapie im Hausbesuch
3. Zum 1. Termin mitbringen der Verordnung
Zuzahlungsfreie Behandlungen von Kindern bis zum 18. Lebensjahr und von zuzahlungsbefreiten Personen durch die Krankenkasse.
10 % Zuzahlung zur Behandlungsgebühr und 10 Euro Rezeptgebühr fallen bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr und nicht befreiten Personen an. Hier ist durch den Arzt „Gebührenpflichtig“ auf dem Rezept angekreuzt.
Privatversicherte benötigen ein Privatrezept, die Übernahme der Kosten muss mit der Krankenkasse geklärt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit der Präventions- und Selbstzahlerangebote.